Eine Hand mit Füllfederhalter schreibt ein Testament.
Grafikkachel: Beschriftetes Blatt mit Feder und Tintenfass daneben

#Spezialisierung

Seinen letzten Willen bekommen

Warum ein Testament sinnvoll ist

Ein Testament formvollendet aufzusetzen, das macht Mühe – und kostet im Falle einer notariellen Beurkundung auch noch Gebühren. Liegt keines vor, greift die gesetzliche Erbfolge, nach deren Rangordnung die Familienmitglieder bedacht werden. Ist ein Testament also überflüssig? Diese Frage muss jeder für sich beantworten, sollte sich vorab jedoch über die folgenden Punkte Gedanken gemacht haben: 

Punkt eins betrifft alle, die Immobilien besitzen und es ihren Erben mit einem notariellen Testament etwas leichter machen wollen. Denn dieses ist im Zweifel günstiger als die Gebühren, die seitens der Erben fällig werden, um einen Erbschein vom Nachlassgericht zu erhalten. Dieser ist wiederum Voraussetzung für das Umschreiben von Immobilien im Grundbuch. 

Punkt zwei betrifft das persönlich gewünschte Maß an Gestaltungsfreiheit. Via Testament kann frei festgelegt werden, wer etwas erben soll, in welcher Form und unter welchen Bedingungen. Auch gesetzlich nicht erbberechtigte Personen können so bedacht werden – bis hin zur eigenen Katze, wie es ein berühmter Modeschöpfer vorgemacht hat. Ebenso können zwar erbberechtigte, aber unliebsame Nachfahren – teilweise – vom Erbe ausgeschlossen werden. 

Grafikkachel: Beschriftetes Blatt mit Feder und Tintenfass daneben

Wenn, dann richtig: Das gilt es beim Testament zu beachten

In jedem Fall vereinfacht es ein Testament den Hinterbliebenen, den letzten Willen im Sinne des Erblassers auszuführen, und verhindert somit im Zweifelfall einiges an Auseinandersetzungen. Vorausgesetzt, das Testament ist nicht nur leserlich, da handschriftlich verfasst, sondern auch klar formuliert und birgt keine Schwierigkeiten bei der Auslegung. Diese werden oftmals unfreiwillig erzeugt, schließlich gibt es etliche Fachbegriffe, deren eigentliche Bedeutung vielen Laien nicht bewusst ist. Hier empfiehlt es sich, Expertenrat einzuholen. 

Und auch wer auf ein Testament verzichtet, sollte seinen Erben zumindest entsprechend Informationen darüber hinterlassen, was zum Vermögen gehört, wo sich dieses befindet und wie sich die Hinterbliebenen Zugang dazu verschaffen können. 
 

Nachlass 2.0: Auch das digitale Erbe bedenken

Apropos Zugang verschaffen: Dies schließt heutzutage auch den digitalen Bereich mit ein – vom E-Mail-Postfach über Online-Abos wie Netflix und Softwarelizenzen bis hin zu Profilen in sozialen Netzwerken. Verfügbare Log-in-Daten und Passwörter sind hier essentiell, um Accounts löschen oder Abos kündigen zu können.

17. Juli 2024
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Betriebswirt
Michael E. Heil
Wirtschaftsprüfer . Steuerberater . Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
Rathausplatz 15
24937 Flensburg
Fax: +49 (0) 461 / 14 54-292
Wirtschaftsprüfer . Steuerberater . Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
Rathausplatz 15
24937 Flensburg
Fax: +49 (0) 461 / 14 54-292
Kontaktformular

Kontakt Ansprechpartner

Kontakt
*Pflichtfelder
Mandant werden
Mandanten-Fernbetreuung
Karriere starten
1