Grüne Broschüren zum Nachhaltigkeitsbericht – Geschäftsjahr 2024
Grafikkachel: Hände, die ein Blatt hochhalten

#Wirtschaftsprüfung , #Spezialisierung , #gutzuwissen

Wer berichtet hier eigentlich über was?

Pflichten und Kriterien rund um den Nachhaltigkeitsbericht

Sie gehören zu den Unternehmen, die ab dem Geschäftsjahr 2024 oder perspektivisch dazu verpflichtet sind, einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen? Oder sind sich nicht sicher? ttp kann Sie bei dieser durchaus komplexen Frage und Aufgabe kompetent unterstützen.

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Von der NFRD- zur CSRD-Richtlinie: ein kurzer Einblick

Was früher die „nicht-finanzielle Berichterstattung“ (NFRD) für kapitalmarktorientierte Unternehmen war, wird in Zukunft durch die Nachhaltigkeitsberichterstattung abgelöst. Als Teil des Lageberichts muss der Nachhaltigkeitsbericht zukünftig umfangreiche Aussagen darüber enthalten, wie sich einerseits Tätigkeiten des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft auswirken – und wie andererseits wiederum Risiken und Chancen aus Umwelt und Gesellschaft unternehmerische Aspekte positiv oder negativ beeinflussen. Darüber hinaus wurde im Vergleich zur NFRD auch der Kreis derjenigen Unternehmen erweitert, die einen solchen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen.


Wen betrifft die Nachhaltigkeitsberichterstattung – und ab wann?

Ganz konkret gelten für die Berichtspflicht die folgenden Maßstäbe und Fristen:

  • Ab Geschäftsjahr 2024 für Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Hierzu zählen kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden wie Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und große Unternehmen von öffentlichem Interesse.
  • Ab Geschäftsjahr 2025 für alle großen Unternehmen, die bisher nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterlagen. Dies sind Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: im Jahresdurchschnitt > 250 Mitarbeitende; Bilanzsumme > 25 Mio. EUR; Umsatzerlöse > 50 Mio. EUR.
  • Ab Geschäftsjahr 2026 für kleine und mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen, mit einer möglichen Aufschiebung von drei Jahren.

Wichtig zu wissen: Wer diese Merkmale nicht unmittelbar erfüllt, könnte zukünftig jedoch auch von einer indirekten Berichtspflicht betroffen sein. „Berichtspflichtige Unternehmen werden Informationen von Geschäftspartnern und Zulieferern anfordern müssen, um die eigenen Daten in vollem Umfang erheben und den Nachhaltigkeitsbericht aufstellen zu können“, so ttplerin Jana Miller, die als zertifizierter Sustainability-Auditor IDW bei der Berichterstellung und -prüfung unterstützt. Ob und in wie weit Ihr Unternehmen betroffen ist oder sein wird, prüfen unsere ttp Spezialisten gerne gemeinsam mit Ihnen. 
 

Geben die Themen des Nachhaltigkeitsbericht vor: die ESRS

Das Rahmenwerk, das den Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgibt, sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die 10 Themenbereiche unter den Oberbegriffen Umwelt, Soziales und Governance definieren. Im Fokus stehen dürften dabei speziell der Aspekt Klimawandel, angesichts seiner gesellschaftlichen Bedeutung und des Europäischen Green Deals, sowie die ESRS S1 zur eigenen Belegschaft. 

Mehr zu diesem Thema lesen Sie hier.

08. Mai 2024
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