Beispielbild: Sammlung von Steuerrechtsbegriffen
Gruppenfoto: 4 Mitarbeitende der IHK Flensburg

#Steuerberatung

Globalisierung meets Steuerrecht

Fachseminar "Umsatzsteuer im internationalen Warenverkehr" bei der IHK

Der Handel mit Waren und Dienstleistungen bedeutet in unserer heutigen globalisierten Welt ein internationales Geflecht an Lieferungen und Leistungen und hat für Deutschland als Export-Nation einen hohen Stellenwert.

Damit einher geht das Thema Umsatzsteuer. Seine Grundsystematik ist in der unternehmerischen Praxis überwiegend wohl bekannt, seine Komplexität – gerade im weltweiten Geschäft – ist jedoch oftmals schwer zu durchdringen. Denn wie es heißt es so schön? Der Teufel steckt im Detail. 

Aus diesem Grund hat ttp dieses Jahr in den Räumlichkeiten der IHK Flensburg ein Seminar veranstaltet, das interessierten Unternehmern einen kompakten Rundumblick gegeben hat. Eine kleine Zusammenfassung davon lesen Sie hier. 

Gruppenfoto: 4 Mitarbeitende der IHK Flensburg

Wichtige Grundlagen: die zentralen Fachbegriffe

Damit die Umsatzsteuer im B2B-Verkehr keine Belastung darstellt, wurde bereits in den 60er-Jahren das Allphasen-Netto-Umsatzsteuersystem in Deutschland eingeführt, das mittlerweile für den gesamten EU-Raum/EWR adaptiert wurde. 

So tragen nicht die Unternehmer der Lieferkette(n) die Last der Umsatzsteuer, sondern der Endverbraucher. Die Unternehmen behalten die Abgabe aber nicht ein. Sie führen diese ans Finanzamt ab, wobei die selbst entrichtete Umsatzsteuer (Vorsteuer) gegengerechnet wird. Apropos Vorsteuer: Der Abzug setzt eine formell ordnungsgemäße Rechnung – zukünftig E-Rechnung – voraus. Mehr dazu erfahren Sie hier

Doch was ist eigentlich die Leistung, wo liegt der Ort der Leistung und muss diese im Inland überhaupt besteuert werden oder wird eine umsatzsteuerliche Registrierung im Ausland erforderlich? So sichert das Reverse-Charge-System im Gemeinschaftsgebiet allgemein das Steuersubstrat. Zugleich kann es aber auch vorkommen, dass Deutschland das Besteuerungsrecht innehat, aber eine Begünstigung durch Steuerbefreiung existiert. 

Definitionen und Basics wie diese wurden im Einführungspart des Seminars beleuchtet, um daraufhin tiefer in die Materie einzusteigen. 

Very international: Was ist über die Grenzen Deutschlands hinaus zu beachten?

Die grundsätzlichen Prinzipien der Umsatzsteuer gelten auch im internationalen Raum. Geregelt sind sie EU-weit in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, deren Umsetzung in Deutschland über nationales Recht in Form des Umsatzsteuergesetzes gewährleistet ist. Die innergemeinschaftliche Lieferung bildet das Pendant zum innergemeinschaftlichen Erwerb, die Ausfuhr zur Einfuhr. Und weiterhin gilt, dass nur ein Unternehmer den Vorsteuerabzug erhalten kann und nur einmal Umsatzsteuer abgeführt wird.

Dennoch ist international zusätzliches Wissen gefragt, auch um Spielräume steuerlich optimierend zu nutzen. Hätten Sie etwa gewusst, dass nicht immer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ansitzstaates gewählt werden muss, sondern sich ein Unternehmer umsatzsteuerlich in verschiedenen Mitgliedstaaten registrieren und damit gestalten kann, ob er steuerliche Pflichten in Deutschland oder anderen Mitgliedstaaten zu erfüllen hat?

Relevant ist auch, wer eine Ware tatsächlich transportiert bzw. den Transport in Auftrag gibt. Durch die Vielfalt an Geschäftsmodellen ergibt sich eine große Bandbreite an umsatzsteuerlichen Sachverhalten – vom innergemeinschaftlichen Verbringen über die Einrichtung von Konsignationslagern bis hin zur Frage, was passiert, wenn ein Gegenstand vor der Lieferung im In- oder Ausland ver- oder bearbeitet wird. 

Umsätze richtig einzuordnen und die damit einhergehenden bürokratischen Verpflichtungen zu erfüllen, ist über den simplen Weg von A nach B hinaus also durchaus eine Wissenschaft für sich. Entsprechend wurden im Seminar typische Fragen zu diesem Thema näher beleuchtet: Was ist eine zusammenfassende Meldung und wozu werden diese Daten an die übrigen Staaten weitergegeben? Was ist das OSS Verfahren? Und gab es nicht auch mal das MOSS Verfahren? Wie muss eigentlich mein Buch- und Belegnachweis aussehen, damit mein Vorsteuerabzug nicht bei der Prüfung/ Veranlagung versagt wird?

 

Zur Vertiefung: ein Blick auf die Details

Das Seminar endete mit einem interaktiven Part, in dem IHK-Mitglieder Fragen zu aktuellen Themen platzieren und praktischen Rat zu alltäglichen Herausforderungen einholen konnten. 

Tipp: Für alle, die ebenfalls ihr Wissen rund um die Umsatzsteuer im internationalen Warenverkehr ausbauen möchten, wird ttp in den kommenden Monaten auf seinem Blog weitere Fachbeiträge veröffentlichen. 

02. Oktober 2024
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Finanzwirtin (FH)
Beate Theede
Steuerberaterin . Fachberaterin für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Flensburger Straße 21
24837 Schleswig
Fax: +49 (0) 4621 / 96 46-21
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