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#Rechtsberatung

Interdisziplinär und ganzheitlich

Gesellschaftsrechtliche Beratung bei ttp

Gesellschaften sind (vertragliche) Zusammenschlüsse von mehreren Personen, um einen gemeinschaftlichen Zweck zu erfüllen. Das Gesellschaftsrecht ist kein eigenes Gesetz in dem Sinne – es regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften, insbesondere die Gründung, das Handeln und die Auflösung. 

Eine besondere Expertise der ttp Anwälte sind das branchenübergreifende Gesellschaftsrecht und alle damit zusammenhängenden Leistungen. Diese basieren auf der Kombination von juristischem und steuerrechtlichem Fachwissen im Kreis unserer Strategen. Denn in der gesellschaftsrechtlichen Beratung ist uns wichtig, unseren Mandanten eine interdisziplinäre, ganzheitliche Betreuung anbieten zu können. 

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Das ttp Leistungsspektrum im Gesellschaftsrecht

Unsere Angebote aus dem Bereich Gesellschaftsrecht richten sich an Personengesellschaften (z. B. KG, GmbH & Co. KG), Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) und Unternehmensgruppen. Gerne unterstützen unsere Experten hier bei der Wahl der idealen Gesellschaftsform. Welche in Frage kommt, muss individuell abgewogen werden. Dabei spielen Geschäftszweck, Haftung, Steuern und Kosten eine wesentliche Rolle, weswegen das Hinzuziehen von Experten unbedingt empfohlen ist.

Unsere Juristen begleiten und betreuen aber auch bereits errichtete Gesellschaften – im laufenden Betrieb, projektbezogen, bei der Liquidation oder bei der Abwicklung. Selbstverständlich bieten wir Gesellschaften auch alle notariellen Dienstleistungen (Beurkundungen, Beglaubigungen und mehr) an.
 

Checkliste: Schritt für Schritt zur GmbH

Eine Frage, die unseren Fachleuten sehr häufig gestellt wird, ist die, wie man eigentlich konkret beim Gründen einer GmbH vorgehen muss und was man dabei alles beachten sollte. Einen kurzen, exemplarischen Leitfaden haben wir hier für Sie zusammengestellt. (Eine individuelle Betreuung durch einen Anwalt bzw. Notar ist jedoch immer ratsam.)

  • Gründen. 
    Dafür reicht bereits – im Gegensatz zu vielen anderen Gesellschaftsformen – ein einziger Gesellschafter.
  • Unternehmensnamen festlegen. 
    Welcher Name repräsentiert Ihre Geschäftsidee am besten? Bei der Wahl ist darauf achten, keine Marken- oder Namensrechte zu verletzen bzw. sich diese von Anfang an zu sichern. Auch hier beraten Sie die ttp Rechtsanwälte gern: Mehr zum Markenrecht 
  • Höhe des Stammkapitals bestimmen. 
    Das Gesetz sieht ein Mindeststammkapital von € 25.000 vor. Nur die Hälfte muss jedoch eingezahlt werden. Das Stammkapital kann auch in Form einer Sacheinlage (Grundstück, Maschine, Patent) eingebracht werden.
  • Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags festlegen. 
    Der Vertrag enthält die wichtigsten Rechte und Pflichten zwischen den beteiligten Gesellschaftern und Geschäftsführern. Beispielsweise kann eine von der Beteiligungsquote abweichende Gewinnverteilung im Vertrag festgelegt werden.
  • Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen. 
    Auch hier gilt der Grundsatz, Geschäftliches und Privates zu trennen. Daher ist für die GmbH ein separates Konto zu eröffnen und das Stammkapital auf dieses einzuzahlen. Den Nachweis brauchen Sie auch für den Besuch beim Notar.
  • Notar besuchen. 
    Der bereits geschriebene Gesellschaftsvertrag muss notariell beglaubigt werden. Außerdem muss die GmbH im Handelsregister angemeldet werden; auch dies übernimmt der Notar. Übrigens: Beurkundungspflichtige Vorgänge wie diese sind seit Neuestem auch online möglich. Lesen Sie hier mehr dazu.
  • Mit der Handelsregisteranmeldung das zuständige Gewerbeamt und die IHK oder HWK aufsuchen.
    Das Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens darf natürlich nicht fehlen.

Sie haben weitere Fragen zum Thema Gründung oder zum Gesellschaftsrecht? Wenden Sie sich vertrauensvoll an die ttp Ansprechpartner.

03. Juli 2024
Ihr Ansprechpartner
Carsten Theilen
Rechtsanwalt . Notar . Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Rathausplatz 15
24937 Flensburg
Fax: + 49 (0) 461 / 14 54-130
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