Verbesserung der steuerlichen Förderung

Bundestag und Bundesrat haben dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge zugestimmt. Damit können Verbesserungen für Verbraucher bei verschiedenen Altersvorsorgeprodukten – u. a. bei den sog. Riester- und Rürup-Renten – demnächst in Kraft treten. Das Gesetz soll die individuelle Altersvorsorge stärken und damit auf den demografischen Wandel reagieren. Im Wesentlichen wurden folgende Änderungen beschlossen:

  • Produktinformationsblatt: Es wird ein Produktinformationsblatt für alle Produktgruppen zertifizierter steuerlich geförderter Altersvorsorge-Verträge eingeführt. Es soll Verbrauchern in gebündelter, leicht verständlicher und standardisierter Form einen Produktvergleich ermöglichen. Gleichzeitig erhöht es den Wettbewerbsdruck im Hinblick auf eine möglichst geringe Kostenbelastung der angebotenen Produkte.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherte können Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung zukünftig besser geltend machen. Die jetzt geltenden engen Voraussetzungen im Rahmen von Altersvorsorge-Verträgen werden erweitert. Auch die Absicherung gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit mit einer lebenslangen Leistung wird künftig steuerlich gefördert.
  • Kapitalentnahme bei der Eigenheimrente: Bei der Eigenheimrente („Wohn-Riester“) wird es künftig in der Ansparphase jederzeit möglich sein, Kapital für Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer selbst genutzten Wohnung zu entnehmen. Bisher geht dies nur bei sog. Kombiverträgen. Die Eigenheimrente wird an dieser Stelle deutlich vereinfacht und für die Sparer verständlicher.
  • Umbauten bei Wohn-Riester: Derzeit darf das Kapital aus einem Wohn-Riester-Vertrag nur für den Erwerb, den Bau oder die Entschuldung (Tilgung) einer selbst genutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden, nicht aber für eine Modernisierung. Künftig werden auch Umbauten, die Barrieren reduzieren, in die Eigenheimrenten-Förderung einbezogen.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief September 2013.

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