Geldscheine in einer blauen Schutzmaske.
Grafikkachel: Virus mit rotem Euro-Schutzschild davor.

#gutzuwissen , #Steuerberatung

Die letzte Frist läuft

Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen

Während der Corona-Pandemie wurden vom Bund zur Unterstützung der Wirtschaft, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen sowie (Solo-)Selbständige, mehrere Hilfspakete geschnürt: unter anderem fünf Überbrückungshilfen, drei Neustarthilfeprogramme sowie die November- und Dezemberhilfe. 

Nachdem die Mittel in akuten Phasen nach dem Wasserfall-Prinzip gewährt wurden, fängt nun – wie in anderen pandemiebezogenen Bereichen auch – das große Aufräumen an. In diesem Zuge geht es via Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen darum, die abschließende Förderhöhe zu ermitteln. Mit dem 30. September 2024 läuft hierfür die letzte Frist ab – eine weitere Verlängerung ist nicht zu erwarten. Und: Die Schlussabrechnung ist zwingend vorzunehmen, selbst wenn zwischenzeitlich das Geschäft aufgegeben, übergeben oder verkauft wurde. Wer eine solche Plan-Ist-Aufstellung nicht einreicht, muss damit rechnen, die vorläufig bewilligten Fördermittel vollständig und verzinst zurückzubezahlen.

Aufgrund dieser Brisanz informiert ttp an dieser Stelle noch einmal kompakt über das Wichtigste zum Thema. 

Grafikkachel: Virus mit rotem Euro-Schutzschild davor.


Schluss mit großzügig: So wird jetzt abgerechnet

Die Beantragung von Hilfen erfolgte seinerzeit häufig auf Basis von Planzahlen, wie Umsatz- und Kostenprognosen. Bei der Schlussabrechnung werden die Ist-Zahlen betrachtet. So findet ein Abgleich zwischen den Zuschüssen, die beantragt wurden, und denen, die dem Antragssteller tatsächlich zustehen, statt. Dies kann zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel führen – oder aber eine Differenz ergeben. Im besten Fall führt diese zu einer Nachzahlung, im weniger erfreulichen Fall zu einer Rückzahlung. 

Wie auch die Einreichung der Förderanträge ist die Schlussabrechnung über einen prüfenden Dritten vorzunehmen. In der Regel war und ist dies der Steuerberater
 

Damit alles richtig läuft: Begleitung durch ttp

In der Coronapandemie hat ttp insgesamt ca. 380 Anträge für seine Mandanten gestellt, was einer Gesamtfördersumme von rund 35 Mio. Euro entspricht. Neben der Antragstellung haben wir Rückfragen der jeweiligen Bewilligungsstellen beantwortet, die Bescheide übermittelt und bei Bedarf Widerspruch eingelegt. Analog dazu nehmen wir nun als prüfender Dritter die Schlussabrechnung vor, ebenfalls inklusive Beantwortung der eventuell folgenden Rückfragen seitens der Bewilligungsstellen. Somit sorgen wir nicht nur für die Einhaltung aller Formalitäten, sondern erstellen bei Bedarf auch in Absprache mit unseren Mandanten erforderliche Unterlagen und Stellungnahmen.
 

Da wird genau hingeschaut: Das passiert nach der Einreichung

Mögliche Rückfragen der Bewilligungsstellen beziehen sich oftmals auf Abweichungen zwischen den Daten aus dem Erstantrag und der Schlussabrechnung. Diese lassen sich meist damit begründen, dass zur Zeit der Antragstellung eine geringe Planungssicherheit vorlag, so dass Ist-Werte im Vergleich zu den ursprünglichen Annahmen differieren. Ebenfalls im Visier der Bewilligungsstellen sind familiäre Verbindungen und mögliche Unternehmensverbünde. Zudem wird stets die zentrale Frage gestellt: Waren Umsatzrückgänge überhaupt coronabedingt?

Für die Beantwortung werden im Wesentlichen betriebswirtschaftliche Auswertungen, eigene Berechnungen sowie Erläuterungen herangezogen, bei denen ttp im Sinne einer schlüssigen Argumentation unterstützt.

04. September 2024
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Kauffrau
Jana Miller
Wirtschaftsprüferin . Steuerberaterin
Rathausplatz 15
24937 Flensburg
Fax: +49 (0) 461 / 14 54-292
Wirtschaftsprüferin . Steuerberaterin
Rathausplatz 15
24937 Flensburg
Fax: +49 (0) 461 / 14 54-292
Kontaktformular

Kontakt Ansprechpartner

Kontakt
*Pflichtfelder
Mandant werden
Mandanten-Fernbetreuung
Karriere starten
1